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27. März 2014 - Generalversammlung nimmt Resolution an, in der die Staaten aufgefordert werden, Änderungen im Status der Krim-Region nicht anzuerkennen

Die Generalversammlung bekräftigte ihr Bekenntnis zur Souveränität, politischen Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und unterstrich die Ungültigkeit des Referendums vom 16. März auf der autonomen Krim.

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Mit einer aufgezeichneten Abstimmung von 100 zu 11 Gegenstimmen bei 58 Enthaltungen nahm die Versammlung eine Resolution mit dem Titel „Territoriale Integrität der Ukraine“ an, in welcher Staaten, internationale Organisationen und Sonderorganisationen aufgefordert werden, keine Änderung des Status der Krim oder der Schwarzmeerhafenstadt Sewastopol anzuerkennen und von Handlungen oder Geschäften abzusehen, die als solche interpretiert werden könnten.

Außerdem rief die Versammlung die Staaten dazu auf, Handlungen zu unterlassen, die darauf abzielen, die nationale Einheit und territoriale Integrität der Ukraine zu stören, einschließlich der Veränderung ihrer Grenzen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt. Sie forderte alle Parteien auf, unverzüglich eine friedliche Lösung der Situation durch einen direkten politischen Dialog anzustreben, Zurückhaltung zu üben und auf einseitige Handlungen und aufrührerische Rhetorik zu verzichten, die die Spannungen erhöhen könnten.

 

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